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   VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856   

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VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856 (https://dejure.org/2023,24300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2023 - 22 C 22.1856 (https://dejure.org/2023,24300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2023 - 22 C 22.1856 (https://dejure.org/2023,24300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146 Abs. 1; VwGO § 65 Abs. 1; AEG §§ 6 ff.; AEG § 11
    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung im Eisenbahnrecht

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Zwar spreche aufgrund des Kontrahierungszwangs mit dem einzigen Inhaber einer Unternehmensgenehmigung bzw. eines möglicherweise drohenden Enteignungsverfahrens einiges dafür, dass durch die Entscheidung im Klageverfahren die rechtlichen Interessen der Beiladungsbewerberin berührt sein könnten (BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris) und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen würden.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) leite in seinem Urteil vom 19. Juni 2020 (V ZR 83/18 - juris) aus § 11 AEG eine starke Rechtsposition für den Inhaber einer Unternehmensgenehmigung ab, dem neben dem Recht auf Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrags auch vor Vertragsschluss ein Anspruch aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB zum Erhalt der Eisenbahninfrastruktur zustünde.

    Da aus einer Unternehmensgenehmigung nach § 6 AEG zugleich auch eine Betriebspflicht resultiere (BVerwG, U.v. 5.11.2020 - 3 C 15.19 - juris Rn. 13 m.V.a. BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 24 ff.), die Klägerin dieser aber (laut Ablehnungsbescheid) mangels Unternehmenskonzept und wegen fehlender Betriebsmittel nicht nachkommen könne, führe die Verwaltungsstreitsache W 9 K 21.1629 dazu, dass die bei der Regierung von Mittelfranken anhängigen Freistellungsverfahren nach § 23 AEG derzeit und jedenfalls für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht fortgesetzt werden könnten.

    Der Senat teilt zunächst die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass § 65 Abs. 1 VwGO jedenfalls tatbestandlich infolge des vom Bundesgerichtshof formulierten Anspruchs des Inhabers einer Unternehmensgenehmigung auf ein Angebot entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG ("Kontrahierungszwang") und dem flankierenden Abwehranspruch entsprechend § 1004 BGB gegen den Grundstückseigentümer (BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 31 ff.) erfüllt sein dürfte.

    Ab dem Zeitpunkt der Erteilung einer Unternehmensgenehmigung (infolge der Verpflichtungsklage) sähe sich die Beiladungsbewerberin aber über diese widmungsbedingten Einschränkungen hinaus mit solchen spezifischen Ansprüchen der Klägerin (laut BGH als absolute, den Rechten aus § 823 Abs. 1 BGB vergleichbare Rechtsposition; BGH, U.v. 19.6.2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 14, 32) konfrontiert, welche die rechtlichen Interessen der Beiladungsbewerberin insbesondere durch die dadurch neu entstehende Pflicht, ein Angebot nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG zu unterbreiten, "zusätzlich" berühren; ihre Rechtsposition würde sich dadurch verschlechtern (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 C 15.772 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245

    Entlassung einer Professorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Die Verletzung rechtlichen Gehörs könne im Beschwerdeverfahren nicht gerügt werden, weil etwaige Verfahrensfehler durch die nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt werden könnten (BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 19).

    Ein etwaiger Gehörsverstoß im erstinstanzlichen "Beiladungsverfahren" kann durch die nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt werden (für den Fall einer Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 5 C 18.2513

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Beiladung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Dabei kann offenbleiben, ob das Beschwerdegericht im Rahmen seiner Entscheidung eigenes Ermessen ausübt (so etwa BayVGH, B.v. 19.5.2022 - 23 C 22.1156 -, juris Rn. 7; B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3; B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8; B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1263 - juris Rn. 9; jeweils m.w.N.) oder - mit der Überlegung, dass der Devolutiveffekt im Ergebnis nur einen Zwischenstreit betreffend die Beiladung betrifft, die zugrundeliegende Verwaltungsstreitsache aber nach wie vor, nach Abschluss der Beschwerdeverfahrens, erstinstanzlich zu entscheiden ist - auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt ist (und damit dem Rechtsmittelgericht erst ab Anhängigkeit der zugrundeliegenden Verwaltungsstreitsache in der Rechtsmittelinstanz eigenes Beiladungsermessen zusteht).

    Dies ist der Fall, wenn dieser in einer solchen Beziehung zu wenigstens einer der Parteien oder zum Streitgegenstand steht, dass das Unterliegen eines der Hauptbeteiligten in der Sache seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BayVGH, B.v. 14.2.2007 - 1 C 07.23 - juris Rn. 9; B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.05.2022 - 23 C 22.1156

    Beiladung eines Sportwettenveranstalters zum Klageverfahren eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Zudem seien die Interessen des Beklagten und der Beiladungsbewerberin deckungsgleich, was eine einfache Beiladung ebenfalls ausschließe (BayVGH, B.v. 19.5.2022 - 23 C 22.1156 - juris).

    Dabei kann offenbleiben, ob das Beschwerdegericht im Rahmen seiner Entscheidung eigenes Ermessen ausübt (so etwa BayVGH, B.v. 19.5.2022 - 23 C 22.1156 -, juris Rn. 7; B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3; B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8; B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1263 - juris Rn. 9; jeweils m.w.N.) oder - mit der Überlegung, dass der Devolutiveffekt im Ergebnis nur einen Zwischenstreit betreffend die Beiladung betrifft, die zugrundeliegende Verwaltungsstreitsache aber nach wie vor, nach Abschluss der Beschwerdeverfahrens, erstinstanzlich zu entscheiden ist - auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt ist (und damit dem Rechtsmittelgericht erst ab Anhängigkeit der zugrundeliegenden Verwaltungsstreitsache in der Rechtsmittelinstanz eigenes Beiladungsermessen zusteht).

  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 1 C 07.23
    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Dies ist der Fall, wenn dieser in einer solchen Beziehung zu wenigstens einer der Parteien oder zum Streitgegenstand steht, dass das Unterliegen eines der Hauptbeteiligten in der Sache seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BayVGH, B.v. 14.2.2007 - 1 C 07.23 - juris Rn. 9; B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Die Einwirkung auf ideelle, soziale oder wirtschaftliche Interessen reicht dagegen nicht aus (BayVGH, B.v. 14.2.2007 - 1 C 07.23 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06

    Zu den Anforderungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör an die Beurteilung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Dagegen ist der Dritte in dem auf die Verpflichtung gerichteten Verfahren dann anzuhören, wenn seine Rechte durch die Entscheidung in diesem Verfahren unmittelbar verkürzt werden (BVerfG, B.v. 9.11.2006 - 1 BvR 675/06 - juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Ausreichend ist die Möglichkeit, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG, B.v. 20.6.1995 - 8 B 68.95 - juris Rn. 3; B.v. 4.3.2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 04.03.2008 - 9 A 74.07

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Ausreichend ist die Möglichkeit, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG, B.v. 20.6.1995 - 8 B 68.95 - juris Rn. 3; B.v. 4.3.2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 16.17

    Beiladung, Flurbereinigung; Ergebnisse der Wertermittlung; Feststellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Ein Unterstützen des Beklagten mit "flankierenden Rechtsausführungen" reicht jedenfalls nicht aus, weil die Beteiligung Dritter im Rahmen einer Beiladung nicht bezweckt, Rechtspositionen eines bereits am Rechtsstreit Beteiligten zu stärken (BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 9 C 17.1804 - juris Rn. 4 m.V.a. BVerwG, B.v. 28.8.2017 - 9 B 16.17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 02.11.2017 - 9 C 17.1804

    Ablehnung einer Beiladung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856
    Ein Unterstützen des Beklagten mit "flankierenden Rechtsausführungen" reicht jedenfalls nicht aus, weil die Beteiligung Dritter im Rahmen einer Beiladung nicht bezweckt, Rechtspositionen eines bereits am Rechtsstreit Beteiligten zu stärken (BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 9 C 17.1804 - juris Rn. 4 m.V.a. BVerwG, B.v. 28.8.2017 - 9 B 16.17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 10 C 15.772

    Beiladung, Erfolgloser Mitbewerbr, Beiladung, Erstinstanzliches Verfahren,

  • BVerwG, 21.06.1973 - IV B 38.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522

    Einziehung eines öffentlichen Weges - Beiladung eines Anliegers mit Überbauungen

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 11 C 09.712

    Beschwerde gegen unterlassene (einfache) Beiladung; Tempo 30-Zone;

  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 C 15.1263

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung

  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 21 C 16.325

    Einfache Beiladung eines subplanenden Ingenieurbüros anlässlich einer

  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 C 15.1264

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung

  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 22 U 136/11

    Stadt verkauft gewidmetes Straßengrundstück als Privatgrundstück

  • BVerwG, 06.05.2020 - 8 C 5.19

    Verfahrensbeteiligung von Kirchen bei der Bewilligung von Sonntagsarbeit

  • VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12

    Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden

  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 15.19

    Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • VG Würzburg, 24.10.2017 - W 4 K 16.616

    Fehlender Drittschutz einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2016 - 15 B 1039/16

    Prüfung der Erfolgsaussichten eines Regelungsanspruchs im

  • VGH Bayern, 16.07.1993 - 20 B 92.1841
  • VG München, 09.01.2024 - M 9 SN 22.5301

    Nachbarantrag, Gesicherte Erschließung, Rücksichtnahmegebot, Notwendige/einfache

    Außerdem soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidungen auch ihnen gegenüber eintreten, aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt und eine umfassende Untersuchung des Streitverhältnisses ermöglicht werden (BayVGH v. 14.2.2007 - 1 C 07.23 - juris Rn. 9; B.v. 24.8.2023 - 22 C 22.1856 - juris Rn. 29. m.w.N.).

    Die Einwirkung auf ideelle, soziale oder wirtschaftliche Interessen recht dagegen nicht aus (BayVGH, B.v. 24.8.2023 - 22 C 22.1856 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    Dieses trifft seine Entscheidung ebenfalls nach eigenem Ermessen, ohne auf die Nachprüfung des Ermessens der Vorinstanz beschränkt zu sein ( Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 25.10.2023 - 14 OB 62/23 -, juris Rn. 5 m.w.N., und vom 19.2.2018 - 13 OB 22/18 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.4.2023 - 23 C 23.541 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.11.2021 - 7 E 897/21 -, juris Rn. 6, offengelassen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.8.2023 - 22 C 22.1856 -, juris Rn. 26).
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